Einige Dinge sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Hund oder einen Welpen in Ihr zu Hause holen...

wir haben diese hier für Sie zusammengestellt:

 

 

Darf ich an meinem Wohnsitz Hunde halten?

 

 

Kann ich einen Hund artgerecht halten? Dies bedeutet u.a. kann ich für ausreichende Bewegung, Beschäftigung, Ernährung und Familienanschluss sorgen?  Gerade in den ersten Wochen ist es wichtig, den Hund nicht alleine zu Hause zu lassen.

 

Sind alle Mitglieder meiner Familie mit im Boot - oder möchte jemand keinen Hund im Haus haben? Falls dies der Fall ist, sollten Sie von der Anschaffung eines Hundes absehen, da hier für alle Seiten - und vor allem für den Hund, der Ärger (leider!) vorprogrammiert ist!

Ferner: leidet ein Familienmitglied an einer Allergie gegen Hundehaare? Falls ja sollte die Anschaffung diesbezüglich überdacht werden.

 

Kann ich diese Voraussetzungen auch noch in den nächsten 10 bis 15 Jahren erfüllen?

 

Welcher Hund, welche Rasse passt zu mir?
Das heißt: brauche / möchte ich eher einen Familienhund, einen Wachhund oder einen reinen Gesellschaftshund. Dies bedeutet, das jede Rasse, jeder Hund individuell zu betrachten ist und das die Haltung eines jeden Hundes mit unterschiedlichen Ansprüchen an Auslaufdauer, Beschäftigung und Umfeld behaftet ist.

 

Fühle ich mich in der Lage, dem Hund die notwendigen Dinge beizubringen?

Hierzu gehören Dinge wie Stubenreinheit und Leinenführigkeit etc. pp.

 

Sind mir die finanziellen Folgen der Anschaffung eines Hundes bekannt?
Hierunter fallen Hundesteuer, Tierarztkosten, Futter und Versicherungen.

Hier eine kleine to-do Liste, die mit der Anschaffung eines Hundes einhergeht:

 

 

Anmeldung
zur Hundesteuer beim zuständigen Ordnungsamt

 

Abschluss
einer Haftpflichtversicherung (ab Schulterhöhe 40 cm oder Gewicht 20 kg in NRW gesetzlich per Ausführungsanweisung vorgeschrieben)

 

Ablegen
des Hundeführerscheins (Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW – dieser ist nur bei Hunden zu erbringen ab einer Schulterhöhe 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg) Die Prüfungsfragen finden sie hier (Link) und die Lösungsschablone hier (Link).

 

Liegeplätze
in Haus oder Wohnung vorbereiten

 

Futterstelle
vorbereiten. Einen Welpen sollten Sie drei Mal täglich füttern, jedem Hund muss 24 Stunden am Tag Wasser zur Verfügung stehen!

 

Für Gartenbesitzer:

Den Garten auf Sicherheit für den Hund überprüfen (Ist der Zaun dicht  wachsen evtl. für Hunde giftige Pflanzen, die der Hund fressen könnte?)

 

Und zum Schluss noch ein paar Dinge über denjenigen, von dem Sie Ihren Hund oder Welpen kaufen:

Achten Sie auf gute Sozialisation der Welpen sowie die Sauberkeit der Anlage in der die Hunde gehalten werden.

 

Hunde die sich ängstlich in die hinterste Ecke des Zwingers oder Ihrer Box quetschen sind im Regelfalle nicht unbedingt familientauglich.

 

Lassen Sie sich alle (!) Papiere des Hundes zeigen.

 

Der deutsche Impfausweis (gelbes Büchlein) ist nur bei im Inland geborenen Hunden zulässig, andere nationale Impfausweise, die Ihnen bei Kauf in Deutschland vorgelegt werden lassen eine illegale Einfuhr vermuten, denn:

 

Aus dem Ausland eingeführte Hunde müssen einen EU Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung haben (blau, im Format eines Reisepasses). Ferner müssen die Hunde einen Chip implantiert haben und mindestens (!) 15 Wochen alt sein. Die Tollwut Impfung muss aktuell und gültig sein! Achten Sie hierbei auf das Datum, an dem die Impfung gegeben wurde. Sie muss (!) drei Wochen vor Ausreise des Hundes aus dem Ursprungsland verabreicht worden sein. Eine vorherige Verbringung ist ein Verstoß gegen geltendes EU Recht und kein Amtsveterinär würde ein Track & Traces (Transport- bzw. Ausfuhr-) Papier für einen solchen Hund ausstellen, da er mit seiner Unterschrift für den guten Gesundheitszustand des Tieres und die Richtigkeit der den Hund begleitenden Unterlagen haftet!

 

Ferner muss die Chipnummer des Hundes auf einem veterinäramtlich ausgestellten Track & Traces Formular eingetragen sein, welches der Anbieter Ihnen auf Nachfrage vorlegen muss. (Dieses Formular verbleibt jedoch zu Dokumentationszwecken gegenüber dem Veterinäramt beim Verkäufer)

 

Kann Ihnen der Verkäufer diese Unterlagen nicht oder nur unvollständig zeigen so besteht zumindest der Verdacht, das irgendetwas nicht stimmt und das hier evtl. illegaler Hundehandel stattfindet, welchen Sie nicht unterstützen sollten!

Vorsicht! Falle!

Eine beliebte Masche sog. Tierschutzvereine ist es, Hundekäufer zur Abholung des auserwählten Tieres an irgendeine Autobahnraststätte zu bestellen, wo dann der Hund übergeben wird.

Diese Praxis ist illegal - es sein denn, der Empfänger hat zuvor eine Betriebsnummer beim für seinen Wohnort zuständigen Veterinäramt beantragt und erhalten! Bei Abholung eines einzelnen Tieres müssen ferner die entsprechenden vom Veterinäramt des Abreiseortes des Tieres, welche auf die erteilte Betriebsnummer ausgestellt sind, zusammen mit dem Tier an den Käufer übergeben werden.

 

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Hunde, welche angeblich mittels Flugpatenschaft eingeflogen wurden und im Parkhaus des Flughafens übergeben werden.

 

Bedenken Sie bitte, das Sie im besten Falle "nur" eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit begehen, wenn Sie sich auf solche Praktiken einlassen. Uns wurde von Betroffenen ferner berichtet, das völlig verstörte und nicht handhabbare Tiere übergeben wurden, die noch nicht einmal entfernte Ähnlichkeit mit dem nach Foto ausgewählten Tier hatten.